
Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma Stellarblade hat eine Markenklage gegen Sony und Shift Up, die Macher des PS5-Spiels Stellar Blade , eingereicht.
Stellar Blade sieht sich eine Klage gegen "Stellarblade" gegenüber einer Markenverletzung gegenüber
Eingetragene Marken im Zentrum des Streits

Die Klage, die Anfang dieses Monats in einem Gericht in Louisiana eingereicht wurde, behauptet, dass Sony und Shift Up von dem Namen "Stellar Blade" für ihr Aktion-Abenteuer-Spiel gegen Stellarblades bestehende Marke gegen Stellarblades verstoßen. Griffith Chambers Mehaffey, Eigentümer der Filmproduktionsfirma, die sich auf Werbespots, Dokumentarfilme, Musikvideos und unabhängige Filme spezialisiert hat, behauptet, dass der Name des Spiels sein Geschäft verletzt habe. Er argumentiert, dass die Online -Präsenz des Spiels sein Unternehmen überschattet und es potenziellen Kunden schwer macht, ihn durch Online -Suche nach "Stellarblade" zu finden.
Mehaffey beantragt Geldschäden, Anwaltsgebühren und eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verwendung von "Sternklinge" (oder ähnlichen Variationen) durch Sony zu verhindern und zu verschieben. Er fordert auch die Zerstörung aller Sternblattmaterialien in ihrem Besitz.

Mehaffey registrierte im Juni 2023 das Markenzeichen "Stellarblade", nachdem ein Waffenstillstandsbrief gesendet wurde, um den Vormonat zu verschieben. Seit 2006 behauptet er, das Eigentum an der Domain stellarblade.com zu besitzen und seine Filmproduktionsfirma seit 2011 unter diesem Namen zu betreiben. Umgekehrt verzeichnete die Verschiebung im Januar 2023, Monate vor der Registrierung von Mehaffey, die Marke "Stellar Blade" registriert. Stellar Blade wurde 2019 zunächst als "Project Eve" angekündigt, wobei die Namensänderung im Jahr 2022 auftrat.

In einer Erklärung zu IGN argumentierte der Anwalt von Mehaffey, dass Sony und Shift Up von Mehaffeys etablierten Rechten hätten bewusst sein müssen, bevor er eine nahezu identische Marke verabschiedete. Der Anwalt betonte Mehaffeys langjährige Verwendung des Namens und der Domain und erklärte, dass die überlegene Online-Präsenz des Spiels Mehaffeys Geschäft in "digitale Dunkelheit" gebracht habe. Die Klage weist auch auf Ähnlichkeiten zwischen den Logos und den stilisierten 's' in beiden Namen als weiteren Beweis für eine Verletzung hin. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenrechte häufig eine rückwirkende Anwendung haben können und über das offizielle Registrierungsdatum hinausgehen. Der Anwalt schloss zu dem Schluss, dass er an einen fairen Wettbewerb glaubte, betonte jedoch die Notwendigkeit, kleinere Unternehmen vor den Aktionen größerer Unternehmen zu schützen.